Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 07.06.2011 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger begehren die Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 18.05.2010 bis 11.10.2010.
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