LSG Bayern - Urteil vom 09.06.2011
L 12 EG 20/10
Vorinstanzen:
SG München, vom 21.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 33 EG 24/09

LSG Bayern - Urteil vom 09.06.2011 (L 12 EG 20/10) - DRsp Nr. 2011/18501

LSG Bayern, Urteil vom 09.06.2011 - Aktenzeichen L 12 EG 20/10

DRsp Nr. 2011/18501

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. Januar 2010 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt für den 1. bis 14. Lebensmonat ihrer Tochter, geboren 2008, höheres Elterngeld unter Berücksichtigung der von ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit als Tagesmutter vor Geburt erzielten Einnahmen.