I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt für den 1. bis 14. Lebensmonat ihrer Tochter, geboren 2008, höheres Elterngeld unter Berücksichtigung der von ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit als Tagesmutter vor Geburt erzielten Einnahmen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|