I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 16.03.2006 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Der 1953 geborene Kläger hat nach seinen Angaben den Beruf des Groß- und Außenhandelskaufmanns erlernt (Prüfung 1972). Anschließend war er Angestellter im Justizdienst bis März 1973. Von 1976 an war er als Lagerarbeiter tätig und von 1978 an als Gemeindearbeiter (nach seinen Angaben: Grünanlagenpflege, Waldarbeiten, Winterdienst). Seit November 2001 bestand Arbeitsunfähigkeit. Vom 24.04. bis 15.05.2002 unterzog sich der Kläger einer stationären Heilmaßnahme in der S.Klinik in Bad B ...
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