I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.03.2010 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Kläger hat Gerichtskosten in Höhe von 225,00 EUR an die Staatskasse zu zahlen.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Unfallrente über den Gesamtvergütungszeitraum vom 04.09.2006 bis 30.09.2007 hinaus anlässlich eines Arbeitsunfalls vom 20.04.2006 streitig.
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