LSG Bayern - Urteil vom 03.05.2012
L 20 R 60/11
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 30.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 18 R 568/10

LSG Bayern - Urteil vom 03.05.2012 (L 20 R 60/11) - DRsp Nr. 2012/12332

LSG Bayern, Urteil vom 03.05.2012 - Aktenzeichen L 20 R 60/11

DRsp Nr. 2012/12332

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.11.2010 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin einen Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hat.

Die 1955 geborene Klägerin war von August 1971 bis Januar 1974 als Fabrikarbeiterin im Erwerbsleben tätig gewesen, anschließend 10 Monate arbeitslos und hatte sich ab 1984 der Kindererziehung gewidmet. Berücksichtungszeiten wegen Kindererziehung endeten im Juni 1998. Auf Grund eines Versorgungsausgleichs erhielt die Klägerin zusätzlich Rentenanwartschaften übertragen.