Die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 24.04.2009 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 30.03.2009 -
I. In dem am Sozialgericht Regensburg anhängig gewesenen Rechtsstreit B. gegen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist der Antragsteller und Beschwerdeführer auf Antrag des Klägers vom 28.10.2008 mit Beweisanordnung des Sozialgerichts Regensburg vom 05.12.2008 gemäß § 109 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) zum ärztlichen Sachverständigen bestellt worden. Zu klären gewesen ist die Frage, ob der Tod des S. M. am 26.03.2007 mit Wahrscheinlichkeit durch den Unfall vom 19.03.2007 hervorgerufen oder wenigstens um ein Jahr vorverlegt worden ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|