Die Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung vom 14. April 2014 wird zurückgewiesen.
I.
Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung der Kostenbeamtin in einem Beschwerdeverfahren nach § 197 a Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Im Verfahren mit dem Aktenzeichen L 17 SF 21/14 KL vor dem Bayer. Landessozialgericht (LSG), in dem der Erinnerungsführer "Klage wegen Untätigkeit" gegen das Sozialgericht Bayreuth (
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