Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 19.07.2011 wird zurückgewiesen.
I. Streitig ist die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II -Alg II-) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.05.2007 bis 31.10.2007.
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