Die Beschwerde wird verworfen.
II.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Im Rahmen der vom Beschwerdeführer (Bf) zum Sozialgericht Bayreuth (
Mit Beschluss vom 08.07.2013 hat das
Gegen das Schreiben vom 25.09.2012 hat der Bf Beschwerde zum Bayer. Landessozialgericht erhoben und die Bewilligung von PKH für das Beschwerdeverfahren begehrt. Eine Bewilligung von PKH sei auch ohne Benennung eines Rechtsanwalts möglich.
II.
Die Beschwerde ist unzulässig. Sie richtet sich nicht gegen die Ablehnung der Bewilligung von PKH mit Beschluss vom 08.07.2013, sondern allein gegen die Aufforderung des
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