Die Beschwerde wird verworfen.
II.Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Im Rahmen der vom Beschwerdeführer (Bf) zum Sozialgericht Bayreuth (
Am 24.07.2013 hat der Bf Beschwerde wegen des Schreibens vom 09.04.2010 erhoben und die Bewilligung von PKH für das Beschwerdeverfahren begehrt.
II.
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