Der Beschluss des Sozialgerichts München vom 9. Juli 2012 wird aufgehoben.
II.Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht München mit dem
Az. S
Der Antrag vom 23. Juli 2012 auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das
Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
In der Hauptsache ist zwischen den Beteiligten ein Anspruch des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung über den 30. September 2011 hinaus streitig.
Der 1951 geborene Kläger hat den Beruf des Kfz-Mechanikers erlernt und war zuletzt als Kraftfahrer mit Be- und Entladetätigkeit versicherungspflichtig beschäftigt. Ab 25. November 2008 war der Kläger aufgrund kardialer Gesundheitsstörungen arbeitsunfähig.
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