Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 02.08.2011 - S
I. Streitig ist im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens die Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Am 16.03.2011 beantragte der Antragsteller (ASt) die Durchführung eines Eilverfahrens wegen mehrerer Bescheide. U.a. drohe ihm Obdachlosigkeit; ein Verhandlungstermin sei festzusetzen und Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen. Mit Schreiben vom 06.05.2011 hat das Sozialgericht (
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