I. Die Berufung gegen das Urteil vom 20. Oktober 2010, Az. S 42 AS 3043/09, wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Fortführung eines im Jahr 2005 begonnenen Verwaltungsverfahrens sowie eine Begründung, weshalb ein Bescheid zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach § 16 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erst nach Jahren ergangen ist.
Der 1955 geborene Kläger war von 1975 bis 1987 als Offizier bei der Bundeswehr tätig. Danach arbeitete er eineinhalb Jahre für die Bundeswehrverwaltung. Ab 1989 war er als Selbständiger erwerbstätig. Der Kläger bezog ab 1998 Sozialhilfe, seit 01.01.2005 bezieht er Arbeitslosengeld II vom Beklagten.
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