Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 15.11.2013 wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 19.735,71 Euro festgesetzt.
I.
Streitig ist eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 78.972,82 Euro einschließlich Säumniszuschläge aufgrund einer Betriebsprüfung für den Zeitraum vom 07.01.2008 bis 03.03.2011.
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