Der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 29.01.2014 wird aufgehoben.
II.Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Nürnberg Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt B., B-Stadt, zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwaltes beigeordnet.
I.
Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht Nürnberg (
Zusammen mit seiner Ehefrau bewohnt der 1948 geborene Kläger eine Wohnung in Polen. Er bezieht eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung In Höhe von 745,40 EUR. Nach eigenen Angaben verdiene seine Ehefrau monatlich 180 EUR. Die Kaltmiete betrage 300 EUR und für Gas, Wasser, Abwasser, Strom und Müllabfuhr müsse er 160 EUR zahlen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|