Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 25.09.2012 -
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit vom 01. bis 02.05.2010.
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