I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 17.08.2011 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten der Antragsteller sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I. Die Antragsteller (ASt) begehren die Nachzahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.12.2010 im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
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