LSG Bayern - Beschluss vom 17.10.2013
L 11 AS 622/13 NZB
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 18.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 280/13

LSG Bayern - Beschluss vom 17.10.2013 (L 11 AS 622/13 NZB) - DRsp Nr. 2013/23921

LSG Bayern, Beschluss vom 17.10.2013 - Aktenzeichen L 11 AS 622/13 NZB

DRsp Nr. 2013/23921

Tenor

I.

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 18.06.2013 - S 16 AS 280/13 - wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe

I.

Streitig ist die Übernahme der Kosten für die Überprüfung einer defekten Waschmaschine in Höhe von 29 EUR im Rahmen der dem Kläger gewährten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Mit Bescheid vom 01.03.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.04.2013 lehnte der Beklagte die Übernahme der Kosten für eine Überprüfung der defekten Waschmaschine des Klägers in Höhe von 29 EUR ab.