Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 18.06.2013 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Übernahme der Kosten für die Überprüfung einer defekten Waschmaschine in Höhe von 29 EUR im Rahmen der dem Kläger gewährten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Mit Bescheid vom 01.03.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.04.2013 lehnte der Beklagte die Übernahme der Kosten für eine Überprüfung der defekten Waschmaschine des Klägers in Höhe von 29 EUR ab.
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