Dem Antragsteller steht im Zusammenhang mit dem Begutachtungstermin am 02.07.2013 keine Entschädigung zu.
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem
In einem am Bayerischen Landessozialgericht (LSG) geführten unfallversicherungsrechtlichen Rechtsstreit wurde mit Beweisanordnung des Gerichts vom 12.03.2013 gemäß § 106 Sozialgerichtsgesetz (SGG) eine Begutachtung des Antragstellers, der eine Fraktur des linken Fußgelenks erlitten hatte, angeordnet.
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