Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 19. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerinnen und jetzigen Beschwerdeführerinnen begehren die Erstattung von Fahrtkosten nach dem
In dem am Sozialgericht München (
Am 14.03.2011 beantragten die Beschwerdeführerinnen beim
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