Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 14.09.2011 aufgehoben.
I. Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH).
Mit der am 31.03.2008 durch ihre Bevollmächtigte zum Sozialgericht Bayreuth (
Nach Anhörung zur beabsichtigten Aufhebung der Bewilligung von PKH hat die Klägerin angegeben sie sei seit 01.11.2010 Mitglied beim VdK. Bereits bei Klageerhebung habe sie vorgehabt, die Bewilligung von PKH zu beantragen.
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