Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 11. September 2006 wird zurückgewiesen.
I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin bezieht von der Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin laut Bescheid vom 01.12.2005 bzw. Abhilfebescheid vom 10.01.2006 Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 501,46 EUR. Unter Vorlage einer Abtretungserklärung der Beschwerdeführerin vom 30.03.2006 forderte die beigeladene Landeshauptstadt München die Beschwerdegegnerin auf, die Rente ab sofort an sie zu überweisen, damit die Mietzahlungen übernommen werden könnten.
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