LSG Bayern - Beschluss vom 07.09.2011
L 8 SO 164/11 B ER
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 07.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 SO 110/11 ER

LSG Bayern - Beschluss vom 07.09.2011 (L 8 SO 164/11 B ER) - DRsp Nr. 2011/18767

LSG Bayern, Beschluss vom 07.09.2011 - Aktenzeichen L 8 SO 164/11 B ER

DRsp Nr. 2011/18767

I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 7. September 2011, Az.: S 15 SO 110/11 ER wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin K., A., wird abgelehnt.

Gründe:

I. Gegenstand des vorliegenden Eilverfahrens ist die Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines Gebärdensprachdolmetschers für die Beschulung der Antragstellerin an der Volksschule A-Stadt.