Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 21.04.2011 - S
I. Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 08.06.2006 bis 30.04.2010 (mit Unterbrechungen) und die Bewilligung dieser Leistungen in Form eines Darlehens.
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