Auf die Beschwerde wird das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 12.02.2014 - S
Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.
Es ist von einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wegen der Frage auszugehen, ob neben einer bestehenden Ehe - auch bei der Annahme eines Getrenntlebens - eine Bedarfsgemeinschaft mit einer dritten Person angenommen werden kann.
Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, denn hierüber ist im Rahmen des Berufungsverfahrens zu entscheiden.
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