LSG Bayern - Beschluss vom 06.04.2009
L 2 B 385/08 V
Vorinstanzen:
SG München, vom 07.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 30 SF 39/08

LSG Bayern - Beschluss vom 06.04.2009 (L 2 B 385/08 V) - DRsp Nr. 2009/14684

LSG Bayern, Beschluss vom 06.04.2009 - Aktenzeichen L 2 B 385/08 V

DRsp Nr. 2009/14684

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München 07.03.2008 wird zurückgewiesen.

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Sachverständigen Dr.B. begründet ist.

Im Ausgangsverfahren (S 30 V 17/07) begehrt der 1926 geborene Beschwerdeführer die Feststellung weiterer Gesundheitsstörungen als Folge seiner Kriegsverletzung, eines Lungensteckschusses, und Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 50 v.H. statt wie bisher um 40 v.H.

Mit Beweisanordnung vom 30.11.2007 ernannte das Sozialgericht (SG) den Lungen- und Bronchialarzt, Internisten Dr.B. zum Sachverständigen und beauftragte ihn, zur Frage, ob weitere Gesundheitsstörungen, als im Bescheid vom 30.04.2003 anerkannt, Folgen der Schädigung seien und wie hoch die MdE einzuschätzen sei, Stellung zu nehmen. Dies wurde dem Beschwerdeführer am 30.11.2007 bekannt gegeben. Am 02.01.2008 ging das Gutachten des Dr.B. vom 17.11.2007 ein. Darin wurden keine weiteren Gesundheitsstörungen als Schädigungsfolgen festgestellt, und die Gesamt-MdE wurde mit 40 v.H. bestätigt. Das Gutachten wurde dem Beschwerdeführer am 07.01.2008 zur Kenntnis gegeben mit Frist zur Stellungnahme innerhalb eines Monats.