Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München 07.03.2008 wird zurückgewiesen.
I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Sachverständigen Dr.B. begründet ist.
Im Ausgangsverfahren (S 30 V 17/07) begehrt der 1926 geborene Beschwerdeführer die Feststellung weiterer Gesundheitsstörungen als Folge seiner Kriegsverletzung, eines Lungensteckschusses, und Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 50 v.H. statt wie bisher um 40 v.H.
Mit Beweisanordnung vom 30.11.2007 ernannte das Sozialgericht (
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