Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 20.03.2014 aufgehoben.
I.
Streitig ist die Aufhebung und Erstattung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II - Alg II -) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Die Klägerin hat ohne Durchführung eines Widerspruchsverfahrens gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 27.02.2014 Klage zum Sozialgericht Bayreuth (
Dagegen hat die Klägerin Beschwerde eingelegt und gebeten, das Verfahren fortzusetzen.
Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die beigezogenen Akten des Beklagten sowie die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
II.
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Aussetzungsbeschluss des
Soweit man das Schreiben der Klägerin nicht lediglich als an das
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