LSG Bayern - Beschluss vom 02.02.2009 L 15 SF 16/08 U KO
LSG Bayern - Beschluss vom 02.02.2009 (L 15 SF 16/08 U KO) - DRsp Nr. 2009/8646
LSG Bayern, Beschluss vom 02.02.2009 - Aktenzeichen L 15 SF 16/08 U KO
DRsp Nr. 2009/8646
Die Antragstellerin hat keinen Anspruch auf Entschädigung für die Kosten, die ihr anlässlich der Begutachtung vom 05.07.2006 bei PD Dr. A. B. / Universitätsklinikum E. erwachsen sind.
Gründe:
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