LSG Bayern - Beschluss vom 01.09.2011
L 10 AL 210/11 NZB
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 06.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 47/10

LSG Bayern - Beschluss vom 01.09.2011 (L 10 AL 210/11 NZB) - DRsp Nr. 2011/18512

LSG Bayern, Beschluss vom 01.09.2011 - Aktenzeichen L 10 AL 210/11 NZB

DRsp Nr. 2011/18512

I. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 06.04.2011 - S 7 AL 47/10 - abgeändert und die Berufung zugelassen.

II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.

Gründe:

Streitig ist der Eintritt einer Sperrzeit bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Auflösungsvereinbarung unter Freistellung von der Arbeit und Zahlung voller Bezüge bis zu dessen Ende.