I. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 06.04.2011 -
II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.
Streitig ist der Eintritt einer Sperrzeit bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Auflösungsvereinbarung unter Freistellung von der Arbeit und Zahlung voller Bezüge bis zu dessen Ende.
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