I. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 29.03.2011 - S
II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.
Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wegen Aufenthalts außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches.
Der Rechtsstreit hat grundsätzliche Bedeutung. Es ist darüber zu entscheiden, ob ein Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches an Weihnachten bzw. den folgenden Feiertagen einen Anspruch auf Alg II ausschließt.
Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, nachdem über die Kosten im Rahmen des Berufungsverfahrens zu entscheiden ist.
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