Die Berufungen des Klägers gegen die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2007 (S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Kläger gewährten Altersrente; vornehmlich ist über die Zulässigkeit der Berufungen zu entscheiden.
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