LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.01.2011
L 8 U 1205/10
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 28.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 U 4418/08

LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.01.2011 (L 8 U 1205/10) - DRsp Nr. 2011/20845

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2011 - Aktenzeichen L 8 U 1205/10

DRsp Nr. 2011/20845

"Isolierte" Ohrgeräusche ohne lärmbedingtem Hörverlust erfüllen nicht den Tatbestand (Lärm-)Schwerhörigkeit der BK Nr. 2301. Ohrgeräuschen kommt lediglich als Begleiterscheinung einer Lärmschwerhörigkeit Bedeutung zu.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 28. Januar 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtlich Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei der Klägerin eine Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit nach Nr. 2301 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) vorliegt und ihr deswegen eine Verletztenrente zusteht.

Die 1947 geborene Klägerin war von Juli 1989 bis August 1998 bei der Firma M. & B. GmbH und Co. in M. als Stanzerin/Maschinenbedienerin tätig. Am 10.08.1998 erlitt sie einen Arbeitsunfall. Anschließend war sie arbeitsunfähig und bezieht nach ihren Angaben seit 2001 Rente wegen Erwerbsminderung.