LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.01.2011
L 8 AL 3586/10
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 26.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 AL 961/10

LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.01.2011 (L 8 AL 3586/10) - DRsp Nr. 2011/20844

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2011 - Aktenzeichen L 8 AL 3586/10

DRsp Nr. 2011/20844

Die Bundesagentur für Arbeit schuldet Arbeitsuchenden Vermittlungsbemühungen, nicht einen Vermittlungserfolg. Der gerichtlichen Überprüfung ist nur die Frage einer ermessensfehlerfreien Betätigung der geschuldeten Vermittlungsbemühungen zugänglich.

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Vermittlung eines leistungsgerechten Arbeitsplatzes.