Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 28.03.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 30.883,20 € festgesetzt.
Die Klägerin wendet sich gegen die Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen einschließlich der Umlagen nach dem
Die Klägerin betreibt ein Transportunternehmen, das internationale Transporte durchführt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Klägerin liegt im Transport von Industrieprojekten im Teil- und Komplettladungsbereich (http:://www.f.-s..de). Im Jahr 2010 hatte die Klägerin 246 Beschäftigte.
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