Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 11.12.2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Erstattung der Kosten einer ambulanten Prostatakrebsbehandlung (insbesondere) durch irreversible Elektroporation (IRE).
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