Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 27. November 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 40 vom Hundert (v. H.) vom 8. Oktober 2012 bis 4. Dezember 2014.
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