Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27.10.2015 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 4.487,89 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen iHv noch 3.883,05 € für Museumsführer im Rahmen einer Betriebsprüfung für den Zeitraum 2006 bis 2009.
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