Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 23. April 2013 abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten im Zugunstenverfahren über die Übernahme der Kosten für die Bestattung der am 22. Juni 2011 in B. verstorbenen L. M. (i.F. L.M.).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|