Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 14.03.2013 werden zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch im Berufungsverfahren die außergerichtlichen Kosten der Kläger.
Streitig ist, ob der Kläger zu 2) bei dem Kläger zu 1) ab dem 05.10.2010 abhängig beschäftigt ist und ob Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung besteht.
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