LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.02.2015
L 11 KR 3995/13
Normen:
SGB 4 § 7; SGB 4 § 28h;
Fundstellen:
DStR 2015, 12
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 25.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KR 100/11

LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.02.2015 (L 11 KR 3995/13) - DRsp Nr. 2015/6647

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015 - Aktenzeichen L 11 KR 3995/13

DRsp Nr. 2015/6647

Der Kommanditist einer KG, der zwar nicht die Rechtsmacht besitzt, seine Weisungsgebundenheit als Angestellter der KG aufzuheben oder abzuschwächen, ist dennoch selbständig tätig, wenn die Gesellschaft wirtschaftlich derart von ihm abhängig ist, dass sein Ausscheiden die KG zur Geschäftsaufgabe zwingen würde.

Tenor

Die Berufung der Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 25.07.2013 wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene zu 1) trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren.

Normenkette:

SGB 4 § 7; SGB 4 § 28h;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger bei der Beigeladenen zu 2) im Zeitraum vom 01.07.2009 bis 31.12.2010 abhängig beschäftigt gewesen ist und ob Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung bestand.