Die Berufung der Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 25.07.2013 wird zurückgewiesen.
Die Beigeladene zu 1) trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren.
Streitig ist, ob der Kläger bei der Beigeladenen zu 2) im Zeitraum vom 01.07.2009 bis 31.12.2010 abhängig beschäftigt gewesen ist und ob Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung bestand.
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