Die Berufung des Beklagten und die Berufung der Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 23.11.2011 (- S 20 KA 6193/09 -) sowie die Berufung der Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 17.02.2012 (- S 11 KA 6495/09 -) werden zurückgewiesen.
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