LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.06.2011
L 6 SB 6140/09

LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.06.2011 (L 6 SB 6140/09) - DRsp Nr. 2012/3759

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2011 - Aktenzeichen L 6 SB 6140/09

DRsp Nr. 2012/3759

Zur fehlenden gesetzlichen Ermächtigung für den Nachteilsausgleich "aG" in den VG (Anschluss an L 8 SB 1691/08).

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts St. vom 3. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Feststellung der Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs "außergewöhnliche Gehbehinderung" (aG).

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hatte unter Zugrundelegung der versorgungsärztlichen Stellungnahme des Dr. H. mit Abhilfebescheid vom 29.06.2005 den Grad der Behinderung (GdB) der am 20.07.1941 geborenen Klägerin mit 60 seit 14.10.2004 und die Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr" (G) festgestellt.

Ihr auf Feststellung der Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs aG gerichteter Änderungsantrag vom 27.02.2006 wurde mit Bescheid vom 20.07.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.01.2007 abgelehnt; die hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos (Rücknahme S 13 SB 1470/07).