Das Ablehnungsgesuch der Klägerin gegen Richter am Landessozialgericht ... wird als unzulässig verworfen.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 29. Juli 2008 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Die Klägerin begehrt im Wege des Zugunstenverfahrens höheres Arbeitslosengeld (Alg).
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