Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 23. Februar 2004 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Kläger hat Kosten des Gerichts in Höhe von 1.000,00 EUR zu zahlen.
I. Der Kläger begehrt höhere Altersrente ohne Kürzung der nach dem
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