Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 17.12.2009 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 3.068,66 € festgesetzt.
Die Parteien streiten um die Erfüllung von der Höhe nach unstreitigen Lohnansprüchen für die Monate März, April und Juni 2009.
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