LAG München - Urteil vom 21.05.2010
3 Sa 960/09
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 22.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 6372/09

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Beurlaubung zur Tätigkeit in Tochtergesellschaft; unbegründete Klage eines Bankangestellten bei fehlender vertraglicher Vereinbarung; rechtliche Bedeutung von Beiblättern zum Vertragsschluss

LAG München, Urteil vom 21.05.2010 - Aktenzeichen 3 Sa 960/09

DRsp Nr. 2010/12554

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Beurlaubung zur Tätigkeit in Tochtergesellschaft; unbegründete Klage eines Bankangestellten bei fehlender vertraglicher Vereinbarung; rechtliche Bedeutung von Beiblättern zum Vertragsschluss

Aus einem mit Datum und Unterschrift versehenen "Beiblatt zum Arbeitsvertrag" mit einer Berechnung zur Krankentagegeldversicherung ergibt sich weder isoliert noch in Verbindung mit einer arbeitsvertraglichen "Versorgungszusage" ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Monate, wenn dieses Berechnungsblatt und sein Inhalt in der arbeitsvertraglichen "Versorgungszusage" mit keinem Wort erwähnt wird und auch das Berechnungsblatt seinerseits nicht Bezug auf die "Versorgungszusage" nimmt und eine Gesamtbetrachtung des Vorgangs der gleichzeitigen Übermittlung der "Versorgungszusage" und des Berechnungsblatts keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dieses Blatt über seinen ausdrücklich formulierten Charakter als "unverbindliche Berechnung" hinaus eine rechtsbegründende Wirkung haben soll; das den Vertragsabschluss begleitende Beiblatt hat daher lediglich informativen Charakter.

Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 22.09.2009 - 22 Ca 6372/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; ZPO § Abs. ;