Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu 1).
Die Beigeladenen zu 2) - 4) haben ihre Kosten selbst zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Verfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Im Streit ist die Versicherungspflicht der Tätigkeit der Beigeladenen zu 1) (nachfolgend nur: "die Beigeladene") für die Klägerin als Logopädin.
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