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Die Beteiligten streiten über die Kostenerstattung für das Arzneimittel Wobe-Mugos E.
Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger litt an einem Prostata-Karzinom. Nach einer im April 2001 erfolgten transurethralen Resektion der Harnblase erwarb er im Jahr 2001 in einer Apotheke unter Vorlage privatärztlicher Rezepte 21-mal das Fertigarzneimittel Wobe-Mugos E und begehrte von der Beklagten Kostenübernahme bzw Kostenerstattung.
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