Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Ermessensfehler bei Ablehnung einer Umschulung wegen des Lebensalters
SG Koblenz, Urteil vom 30.08.2005 - Aktenzeichen S 3 RI 131/04
DRsp Nr. 2008/9274
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Ermessensfehler bei Ablehnung einer Umschulung wegen des Lebensalters
Die Ablehnung einer Umschulung allein aufgrund des Lebensalters ist zumindest bei einem 45-Jährigen offensichtlich ermessensfehlerhaft, denn die Rentenversicherung geht vom Regelfall eines bis zum 65. Lebensjahr dauernden Arbeitslebens aus und mutet den Versicherten, wie es die gesetzlichen Regelungen zur Berufsunfähigkeitsrente zeigen, bis dahin durchaus einen Berufswechsel zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]