LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.02.2022
L 4 AS 450/18
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 14.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 94 AS 4630/15

Leistungen zur Sicherung des LebensunterhaltsAnrechenbares EinkommenBerücksichtigung im ZuflussmonatAllgemeine Regelung zum Ausschluss der Reduzierung des Erstattungsbetrages der Unterkunftskosten

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2022 - Aktenzeichen L 4 AS 450/18

DRsp Nr. 2022/15021

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Anrechenbares Einkommen Berücksichtigung im Zuflussmonat Allgemeine Regelung zum Ausschluss der Reduzierung des Erstattungsbetrages der Unterkunftskosten

§ 40 Abs 4 S 2 SGB II in der bis 31.7.2016 geltenden Fassung war verfassungsgemäß.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Höhe der Erstattung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Monat Januar 2014. Der Kläger begehrt eine verfassungskonforme Auslegung des § 40 Abs. 4 S. 2 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der ab dem 1. April 2011 bis 31. Juli 2016 gültigen Fassung (im Weiteren: § 40 Abs. 4 S. 2 SGB II a.F.).